Zollverfahren

Den Zollbehörden steht mit dem Instrument der Zollgrenzbeschlagnahme ein scharfes Schwert zur Verfügung, dass von diesen effektiv gegen wirkliche und vermeintliche Produktpiraten eingesetzt werden kann.

Hierbei müssen die Zollbehörden durch entsprechende Antragsverfahren für Ihre Schutzrechte (vornehmlich Patente, Marken und Designs) sensibilisiert werden, damit beim Auftauchen von Piraterieprodukten an den Grenzen der EU eine zielgerichtete Beschlagnahme stattfinden und der Rechteinhaber informiert werden kann.

Wir können Ihnen dabei helfen, dass die Zollbehörden aufgrund Ihrer Schutzrechte tätig werden – oder Sie gegen Zollmaßnahmen schützen, sollte eine Beschlagnahme zu Unrecht gegen Sie ausgesprochen worden sein.